Anlaufende Gebühren, die für Ihr Fahrzeug entstehen, werden für den vollen Monat berechnet. Ein angebrochener Monat zählt also als voller Monat. Darlehenssumme und angefallene Kosten werden erst bei der Fahrzeugabholung fällig. Für ihr Darlehen berechnen wir:
|
Kreditzinsen |
Der Kreditzins ist gesetzlich festgelegt und beträgt 1% pro Monat. |
|
Kostenvergütung
4 % |
Die Kostenvergütung ist bis zu einem Darlehen
von 300 € vom Gesetzgeber vorgegeben. Danach gelten lediglich 4 % pro Monat. |
|
Standgebühr
1 - 5 Euro |
Die Standgebühr wird pro Tag berechnet. Sie beinhaltet die sichere Unterstellung und den technischen Support des Pfandgutes. |
Keine
persönliche Haftung - für das Darlehen haftet nur Ihr
Pfandgut nicht Sie persönlich!
Für die Berechnungen maßgebend ist der Tag des Abschlusses
des Kreditvertrages. Teilrückzahlungen während der Kreditzeit
sind jederzeit möglich!
(-auch hier zählt der angebrochene Monat als voller Monat!)
Diskretion ist unser oberstes Gebot!

